Allgemeine Geschäftsbedingungen
b. Mit der Buchung gelten diese Bedingungen von der Teilnehmer*in bzw. dem Unternehmen/der Organisation als angenommen, es sein denn, dem wird innerhalb von drei Werktagen nach der Auftragserteilung schriftlich widersprochen.
c. Abweichenden Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber*in wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber*in erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Alex Bannes diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Seminare und Coachings. Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b. Die Anmeldung ist verbindlich und wird mittels einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter angenommen, es sei denn, wichtige Gründe sprechen gegen eine Annahme der Anmeldung, z.B. dass die vorgesehene Höchstteilnehmerzahl überschritten wurde.
c. Im Falle eines Unternehmensauftrags ist eine schriftliche Zusage z.B. per E-Mail und in sehr kurzfristigen Fällen (weniger als 24 Stunden vor dem Auftragstermin) auch eine mündliche Zusage als verbindlich anzusehen.
d. Die Grundlage für eine Seminar-Anmeldung bilden die „Informationen für Teilnehmer“, die den jeweiligen Anmeldeformularen beiliegen. Das gilt insbesondere für Lachyoga-Seminare.
b. Die Rechnungsstellung für Seminare erfolgt nach der verbindlichen Anmeldung. Die Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
c. Im Falle einer kurzfristigeren Anmeldung muss die Zahlung auf dem Bankkonto des Veranstalters vor Beginn des gebuchten Seminares eingegangen sein, bei sehr kurzfristigen Anmeldungen kann die Teilnahmegebühr in bar vor Ort direkt vor Beginn des Seminares entrichtet werden.
d. Falls bei der Ausschreibung des Seminares ein Frühbucherrabatt ausgewiesen wird, ist dieser neben der fristgerechten Abgabe des Anmeldeformulars an die fristgerechte Überweisung der Gebühr gebunden. Hierfür ist das Datum des Zahlungseingangs beim Veranstalter ausschlaggebend.
e. Bei Einzelcoachings ist Barzahlung des Coaching-Honorars zum Termin die Regel. Eine Zahlung per Banküberweisung bedarf einer mündlichen oder schriftlichen Absprache.
Nicht enthalten sind Anreise, Übernachtung und sonstige Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen etc.).
b. Im Honorar für einen Firmenauftrag sind die in der Rechnung ausgewiesenen Leistungen enthalten.
c. In einem Einzelcoaching ist ein einmaliges etwa 15minütiges telefonisches Vorgespräch sowie die Vorbereitung des Coaches auf den Termin enthalten.
b. Bei Rücktritt von einem Firmenauftrag ist bis 14 Tage vor dem verabredeten Termin kein Ausfallhonorar fällig. Erfolgt der Rücktritt 14 Tage bis 48 Stunden vor dem Termin, so sind 50% des verabredeten Honorars zu zahlen. Erfolgt die Absage später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so sind 100% des Honorars zu entrichten.
c. Einzelcoaching: Bei nicht Erscheinen der Klientin/des Klienten oder bei Absage durch die Klientin/den Klienten später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind 100% des vereinbaren Honorars für das Coaching zu entrichten.
d. Online-Workshops: Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Termin ist eine Rückzahlung oder Umbuchung auf einen anderen Termin oder Workshop möglich. Bei Rücktritt kürzer als 7 Tage vor dem Workshop-Termin ist eine Umbuchung auf einen anderen Termin möglich, ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht nicht. Bei Nichterscheinen im virtuellen Seminarraum zum Workshop-Termin verfällt die bereits gezahlte Seminargebühr.
b. Bei Nichtzustandekommen eines Seminars oder für den Fall, dass ein Teilnehmer den angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, werden die Seminargebühren vollständig und umgehend rückerstattet.
b. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Seminare keine Therapie im heilkundlichen Sinne sind und auch kein Ersatz für eine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung sind. Jede*r Teilnehmer* übernimmt die volle Verantwortung für seinen*ihren körperlichen und geistigen Gesundheitszustand während der Teilnahme am Seminar.
c. Der Veranstalter bzw. der*die verantwortliche Trainer*in ist befugt, einzelne Personen vom Seminar auszuschließen, wenn Alkohol, Drogen, beeinträchtigende Medikamente oder körperliche oder psychische Leiden eine Gefahr für den*die Teilnehmer*in selbst oder für andere Teilnehmende darstellen.
d. In diesen Fällen hat der*die Teilnehmer*in kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
e. Bei von Teilnehmer*innen fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlichen, herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall dem*der Verursacher*in in Rechnung gestellt.
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.